"Rechte im Streik" für Ärzt*innen am UKGM

Anmeldung zur Videokonferenz am 22. März // 19:00 - 20:00 Uhr

Liebe Kolleg:innen,

das 100-Tage Ultimatum der Beschäftigten am UKGM an den Arbeitgeber und politische Verantwortliche für einen Tarifvertrag Entlastung läuft am 24. März aus. Die Klinikleitung hat bereits im Dezember Verhandlungen zugesagt, bisher konnten jedoch keine konkreten inhaltlichen Ergebnisse erzielt werden.

Ein Arbeitskampf in einer Klinik wirft immer viele Fragen auf. Oft wird die Komplexität der Fragen genutzt, um mehr oder weniger bewusst falsche Informationen zur Rechtslage zur Zulässigkeit von Streikmaßnahmen zu verbreiten.

Klar ist: Keine Kollegin geht gerne streiken. Trotzdem ist es manchmal das letzte Mittel, um den Druck aufzubauen, den es braucht für wirkliche Veränderung und damit sich die Parteien an den Verhandlungstisch setzen. Deswegen ist das Recht zu streiken - auch in Kliniken ein von der Verfassung gesichertes Recht.

Hiermit möchten wir euch zu einem 60 minütigen Zoom einladen in dem ein auf Arbeitskampfrecht spezialisierter Jurist, Daniel Weidmann, von der Kanzlei dka in Berlin, die rechtlichen Grundlagen erklärt.

Er wird auf alle Fragen der Rechtmäßigkeit der Streikmaßnahmen eingehen. Und auch erklären welche Art von Notdiensten im Streikfall von der Gewerkschaft gestellt werden müssen. Weiterhin wird er erörtern wie die Rechtslage der Ärzt:innen und Ärzte im Streik von ihren nicht-ärztlichen Kolleg:innen ist und wie sie sich rechtskonform verhalten können ohne den Kolleg*innen in den Rücken zu fallen.

Der Zoom wird am 22. März von 19-20 Uhr stattfinden.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an: info@aerztliche-soli-UKGM.de



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